Betriebliche Altersvorsorge

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Betriebliche Altersvorsorge aus Arbeitgebersicht

Die gesetzlichen Vorgaben zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) haben sich in den letzten Jahren stark gewandelt. Arbeits-, steuer- sozial- und gesellschaftsrechtliche Aspekte überlagern sich, das Thema wird immer komplexer. Viele Unternehmer sind daher auf der Suche nach einem externen Spezialisten, der die unternehmerischen Zielsetzungen aufnimmt und bestmöglich mit den gesetzlichen Anforderungen in Einklang bringt.

Das Bundesarbeitsgericht hat die allgemeine Informationspflicht des Unternehmers im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung erheblich erweitert! Informiert werden muß:

  • über die Auswirkung auf Sozialversicherungsbeiträge und Steuern
  • über die Auswahl des Versorgungsträgers und der Leistungen


Das Unterlassen der Hinweise auf die gesetzlich garantierten Vorteile führt unweigerlich zu einem Verstoß des Unternehmers gegen seine Informationspflicht. Nach höchstrichterlichem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes muss der Unternehmer gegenüber seinem Arbeitnehmer daraus entstehende „Versorgungsschäden“ ausgleichen!

Möchten Sie die gesetzlichen Forderungen nach Bereitstellung einer bAV und nach Portabilität von Versorgungsansprüchen in einen Vorteil für Ihr Unternehmen ummünzen? Dann sprechen Sie mit uns.

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